Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Beschluss zu TOP 15

Die Teilfläche von Fl.-Nr. 35 Gemarkung Thalmässing wird gemäß Art. 6 BayStrWG in Verbindung mit Art. 53 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet. Der Lageplan vom 26.11.2018 ist Bestandteil des Beschlusses. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Thalmässing. Die Nutzung wird beschränkt für Fußgängerverkehr.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.